Der erste Trainingsabend nach 11 Wochen Pause steht bevor
Geschrieben von Klaus K. Haverkamp am 31.05.2020 um 13:37
Die neue Version der NRW-Corona-Schutzverordnung erlaubt grundsätzlich wieder kontaktfreien Sport. Ob unser erster Trainingsabend nach der Pause schon diese Woche Donnerstag stattfinden kann und was wir dabei beachten müssen, werde ich hier am Dienstag bekanntgeben.

Ergänzung (2.6.): Die Verordnung enthält einen Paragraphen zum Sport, der umständlich klausuliert weniger erlaubt als die allgemeinen Paragraphen bereits gestatten. So steht es uns frei, uns mit zehn Personen zum "Abhängen" Schulter an Schulter um einen Kneipentisch zu scharen. Kritisch wird es, wenn Sport ins Spiel kommt. §9 verbietet sportliche Wettkämpfe, egal wie weit die Teilnehmer voneinander entfernt sind. (Bei wörtlicher Auslegung sind sogar Online-Wettkämpfe verboten.) Wie auch immer, Absatz 4 erlaubt "kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport" ohne Mindestabstand für maximal 10 Personen. Natürlich wollen wir uns nicht unnötig nahe kommen. Außer vom Trainingspartner, von dem uns eine Tischbreite trennt, sollten wir voneinander größeren Abstand halten. Wir werden eine Teilnehmerliste führen und vorerst nur Mitglieder, keine Gäste zulassen.

Nun gibt es noch eine weitere Schwierigkeit: Sowohl die Stadt als auch die Pfarre setzen eine "Freigabe" zur Nutzung der Räumlichkeiten verbunden mit einem Hygienekonzept voraus (eine Grundlage für diese Anforderung kann ich in der Schutzverordnung nicht finden). Diese Freigabe lag heute Morgen noch nicht vor. Ich hoffe dennoch, daß wir das Training am Donnerstag, 4. Juni, anbieten können, wie von einigen Mitgliedern gewünscht und vom Vorstand in der letzten Woche beschlossen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Update 3.6. Wir können uns morgen im realen Vereinsheim (großer Saal) treffen (Jugend ab 18:30, alle ab 19:30).

Update 11.6. "Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig." (Quelle (Land NRW))
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