Regeln für Vereinsabende am 30. Dezember und am 6. Januar
Geschrieben von Klaus K. Haverkamp am 28.12.2021 um 13:20
Wir sind am Ende des Jahres 2021. Bei jeder Zusammenkunft mit anderen Menschen muss man prüfen: ist es erlaubt? welche Regeln sind zu beachten? Ist mir die Sache wert, das Risiko einzugehen? Voraussichtlich bis zum 12. Januar gelten in NRW nochmals verschärfte Coronaschutz-Regeln. Für die Vereinsabende am 30. Dezember und am 6. Januar bedeutet das:

I. Der Immunisierungsnachweis (vollständig geimpft oder genesen) reicht nicht zur Teilnahme. Ihr habt die Wahl: Entweder ihr tragt gemäß §3 (1) "mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske" - auch am Brett; zu tragen "in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume –mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind". Oder ihr zieht die "Sport-Karte" (Ausnahme 12). Dann braucht ihr keine Maske am Brett, aber nach §4 (3) 1 zusätzlich "einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1", d.h. "ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests".

II. Um die Kontaktbeschränkungen (§6 (2)) einzuhalten, spielen wir mit den zehn zuerst eintreffenden Mitgliedern im großen Saal. Wer danach kommt, kann im kleinen Saal spielen. Für die Blitz-VM-Runde am 6. Januar bitte ich um Anmeldung bis zum 4.1. - wenn mehr als zehn Spieler*innen teilnehmen möchten, schlage ich vor, den Durchgang zu verschieben, um niemanden zu benachteiligen.

Wir sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten. Ich hoffe, dass am 13. Januar wieder die vorherigen Bestimmungen gelten.

Allen Mitgliedern und Freunden des SV Herzogenrath und ihren Familien wünsche ich ein Frohes und Gesundes Neues Jahr. Haltet durch!
( )