Neue Coronaschutzverordnung ab 13. Januar
Geschrieben von Klaus K. Haverkamp am 11.01.2022 um 22:19
Rechtzeitig zum Vereinsabend am 13. Januar gilt wieder eine neue Verordnung in NRW (Link). Teilnahme am Sport in Innenräumen erfordert wie bisher zusätzlich zur Immunisierung einen aktuellen negativen Test. Neu: Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen mir wirksamer Auffrischungsimpfung! Für die Versammlung am 20.Januar gilt die schwächere Teilnahmevoraussetzung: immunisiert oder getestet. Bitte führt immer die erforderlichen Nachweise mit euch.
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